Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen.
Weitere technische Informationen spezifisch zum E-Rezept Schweiz Service finden Sie auf der Support Website von HIN.
Das E-Rezept Schweiz ist eine Initiative des Schweizerischen Apothekerverbands pharmaSuisse und der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH für einen neuen, digitalen Rezeptstandard im Gesundheitswesen. Beim E-Rezept Schweiz handelt es sich um ein normal gültiges Arztrezept, welches digital signiert und mit einem QR-Code versehen ist.
Das E-Rezept Schweiz kann einfach aus dem Praxis- oder Klinikinformationssystem durch einen Arzt oder eine Ärztin erstellt werden. Es kann ausgedruckt werden oder direkt elektronisch über einen sicheren Kanal (z.B. HIN Mail) direkt an die Patientin oder den Patienten übermittelt werden.
Das E-Rezept Schweiz ist einfach anwendbar, sicher und überall einlösbar. Die Patientin oder der Patient hat die volle Kontrolle über ihre bzw. seine Daten und kann das Rezept beim Abgabekanal (Apotheke oder selbstdispensierenden Arzt) ihrer bzw. seiner Wahl einlösen. Die schriftlichen Formalitäten entfallen. Der Ablauf zwischen Ärztinnen und Ärzten, Apothekerinnen und Apothekern, Patientinnen und Patienten sowie Krankenkassen wird einfacher.
Das E-Rezept ist durch den QR-Code automatisiert verarbeitbar und erspart dadurch die manuelle Erfassung. Mit der Statusabfrage beim Einscannen kann nachvollzogen werden, ob das Rezept bereits bei einer anderen Apotheke eingelöst wurde.
Der QR-Code beinhaltet einerseits eine digitale Signatur, andererseits die strukturierten Informationen des Rezepts. Die Signatur kann validiert, die Gültigkeit des Rezepts überprüft werden. Des Weiteren können die strukturierten Daten für die Weiterverarbeitung in anderen Applikationen verwendet werden, zum Beispiel in einer App für die Patientin bzw. den Patienten oder in einem POS-System in der Apotheke.
Das E-Rezept Schweiz ist sehr fälschungssicher, was möglichen Missbrauch erschwert. Ein E-Rezept wird von der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt elektronisch signiert. Nur Ärztinnen und Ärzte mit einer gültigen und verifizierten elektronischen Identität können E-Rezepte signieren. Die Apotheke überprüft diese Signatur und den Rezeptinhalt im Rahmen der Abgabe des Medikaments. Ebenso prüft sie den Status des Rezepts und aktualisiert diesen nach dem Einlösen. Dazu muss auch die Apotheke über eine gültige und verifizierte elektronische Identität verfügen. Basierend auf den Transaktionsdaten, die bei HIN gespeichert werden, kann immer nachvollzogen werden, was mit dem Rezept passiert ist.
Dem E-Rezept Schweiz liegt ein Statusmodell zugrunde. Bei jedem Einlösen in einer Apotheke wird der Status angepasst. So kann festgestellt werden, ob ein Rezept bereits eingelöst wurde. Zentral ist, dass die Apotheke vor dem Einlösen auch den QR-Code validiert.
Diese sind nicht kompatibel mit der Technologie des E-Rezeptes Schweiz und den bestehenden Apotheken-Applikationen zum Einlösen des Rezeptes. Sie decken nicht alle Anwendungsfälle ab, haben andere Sicherheitsmechanismen und sind aufgrund der fehlenden Breitennutzung wenig erfolgsversprechend.
Nein, Manipulationen werden bei der elektronischen Einlösung automatisch erkannt. Ein manipuliertes E-Rezept kann nicht im E-Rezept Schweiz Service eingelöst werden.
Es gibt kein Original des E-Rezeptes mehr, da sich ein digitales Dokument beliebig kopieren lässt. Lösen Sie daher das E-Rezept aus dem E-Rezept Schweiz Service immer elektronisch ein, damit wird die Gültigkeit geprüft und sichergestellt, dass ein E-Rezept nicht mehrfach eingelöst werden kann.
In diesem Punkt unterscheidet sich ein E-Rezept nicht von einem physischen Rezept. Durch die Signatur des Rezeptdatensatzes ist jedoch sichergestellt, dass nachvollziehbar ist WER ein E-Rezept ausgestellt hat und WAS für Medikamente verschrieben wurden - diese Angaben können nicht manipuliert werden. Durch die konsequente elektronische Einlösung ist zudem sichergestellt, dass ein E-Rezept nicht missbräuchlich mehrfach eingelöst werden kann. Wichtig zu wissen ist auch, dass sich die Angaben über den Patienten und die verschriebenen Medikamente ausschliesslich im signierten Rezeptdatensatz befinden und somit nicht zentral gespeichert werden. Der E-Rezept Schweiz Service stellt sicher, dass nur berechtigte Leistungserbringer E-Rezepte ausstellen und einlösen können.
Mit dem E-Rezept Schweiz Service können die folgenden Rezepttypen ausgestellt werden:
Nicht unterstützt werden:
Nein, dies ist derzeit noch nicht möglich, da die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen für eine elektronische Ausstellung nicht gegeben sind.
Die Dauer der Gültigkeit muss wie heute bei der Einlösung durch die Apotheke geprüft werden, sie ist pro Position im e-Rezept vermerkt. Der E-Rezept Schweiz Service macht technisch keine Einschränkung der Gültigkeit.
Ein E-Rezept ist rechtlich gesehen eine Urkunde. Wurde der Inhalt einmal signiert, kann der Inhalt nicht mehr verändert werden. Wie bei einem physischen Rezept kann aber die Abgabe von Medikamenten verlängert werden. Wichtig ist, dass diese Repetitionen ebenfalls als Teilabgaben im E-Rezept Schweiz Service erfasst werden.
An den Repetitionsregeln ändern sich mit dem E-Rezept nichts. Es gelten weiterhin die Bestimmungen gemäss Positionspapier der Kantonsapothekervereinigung Nordwest-Schweiz.
Das E-Rezept gehört den Patienten, es ist deshalb wichtig, dass der Wunsch der Patienten hinsichtlich Übermittlung respektiert wird. Bei einer Übermittlung auf elektronischem Weg muss sichergestellt werden, dass ein sicherer Kanal wie z.B. eine verschlüsselte Mail und nicht Whatsapp oder ähnliches verwendet wird.
Sinnvollerweise geben Sie dem Patienten auch in diesem Fall einen Ausdruck des E-Rezepts mit, damit er frei in seiner Entscheidung ist.
Nein, dies ist nicht notwendig, das E-Rezept gehört der Patientin/dem Patienten. Sie/Er ist frei in der Entscheidung in welcher Abgabestelle sie/er das E-Rezept einlösen will.
Ausländische E-Rezepte sind in der Schweiz nicht einlösbar.
Mit der elektronischen Einlösung des E-Rezepts wird sichergestellt, dass die Medikamentenabgabe registriert und damit das E-Rezept entwertet wird. Somit ist auch sichergestellt, dass das E-Rezept zu jeder Zeit den korrekten Status der Medikamentenabgabe wiedergibt. Ein Missbrauch durch Mehrfacheinlösung ist somit nicht möglich.
Nein, ein E-Rezept muss zwingend immer elektronisch eingelöst werden. Der signierte Datensatz des E-Rezepts befindet sich immer im QR-Code. Durch das Scannen wird auch überprüft, ob das E-Rezept gültig ist. Verlassen Sie sich nie ausschliesslich auf die Visualisierung (Ausdruck des E-Rezepts), da diese im Zweifelsfalle nachträglich manipuliert werden kann, was beim signierten Datensatz nicht möglich ist. Die Einlösung des Rezepts muss ebenfalls explizit erfolgen und dem Service gemeldet werden. Das Scannen allein ist nicht ausreichend.
Jede Abgabe von Medikamenten wird im E-Rezept Service registriert - sofern die Einlösung des Rezepts gegenüber dem Service gemeldet wurde, somit ist auch bei einem Dauerrezept stets sichergestellt, dass beim Scannen des QR-Codes ersichtlich ist, welche Medikamente bereits bezogen wurden.
Der E-Rezept Schweiz Service ändert nichts an den Dokumentationspflichten der Abgabestelle.Wird Ihnen das E-Rezept als Ausdruck auf Papier vorgelegt, können Sie davon eine Kopie erstellen und archivieren.
Wird ein E-Rezept auf einer App als QR-Code durch den Patienten vorgelegt, bitten Sie den Patienten Ihnen eine elektronische Kopie zu übermitteln. Sollte dies nicht möglich sein, klären Sie mit ihrem POS-Hersteller, ob er eine Funktion für die Visualisierung des gespeicherten E-Rezept Datensatzes zur Verfügung stellt oder alternativ in welcher Form der Inhalt des QR-Codes gespeichert wird. Auf www.e-prescription.hin.ch oder https://pharmavista.ch/prescription können Sie sich den Inhalt des QR-Codes als Rezept in menschenlesbarem Format anzeigen lassen.
Das E-Rezept Schweiz erfüllt die Anforderungen des Heilmittelgesetztes nach Artikel 51, Abs 2, ist somit also ein gültiges Rezept und muss vergütet werden.
Nein, das E-Rezept Schweiz kann im Moment ausschliesslich in der Schweiz und in Liechtenstein eingelöst werden.
Der E-Rezept Schweiz Service befindet sich im Aufbau und wird vom immer mehr Ärzten genutzt. Ziel ist es, dass bis 2029 das E-Rezept zum Regelfall wird.
Der E-Rezept Schweiz Service bei den Kliniken auf grosses Interesse, die Umsetzung des E-Rezept Services im Spitalumfeld befindet sich noch im Aufbau. In den nächsten Jahren werden immer mehr Spitäler und Kliniken den E-Rezept Schweiz Service unterstützen, bis 2029 soll die Ausstellung von Rezepten über den E-Rezept Schweiz Service zum Standard werden.
Wenn Sie ausschliesslich einen Ausdruck auf Papier erhalten haben, wenden Sie sich bitte an den ausstellenden Arzt, er wird Ihnen eine Kopie zur Verfügung stellen können.
Wurde Ihnen das E-Rezept elektronisch übermittelt, dann können Sie selbst einen Ausdruck des PDF machen.
Sie müssen nichts unternehmen. Der QR-Code, der auf allen Seiten des E-Rezepts aufgedruckt ist, enthält jeweils die Daten zu allen verschriebenen Medikamenten des Rezeptes. Deshalb ist es wichtig, dass ein E-Rezept zwingend elektronisch eingelöst wird, damit sichergestellt werden kann, dass der ganze Rezeptinhalt dargestellt wird.
Mehrere Möglichkeiten stehen offen:
Beim E-Rezept Schweiz werden die Daten grundsätzlich im Rezept selbst gespeichert. Dies hat den Vorteil, dass keine medizinischen bzw. Patientendaten zentral gespeichert werden (Privacy by Design). Das E-Rezept Schweiz enthält einen QR-Code, der alle Daten enthält, die auf dem Rezept sichtbar sind. Der QR-Code kann in der Apotheke eingelesen werden. Die Patientin oder der Patient erhält das Rezept mit dem QR-Code entweder ausgedruckt auf Papier, als PDF oder dieses kann auch digitial über einen sicheren Kanal übermittelt werden. Alle Aktivitäten mit dem Rezept wie z.B. Ausstellung, Einlösung oder Sperrung werden zentral im Service dokumentiert, um den Status eines E-Rezepts jederzeit nachvollziehen zu können.
Im Moment ist das Ausstellen von eRezepten nur Ärztinnen und Ärzte, die sich mit einer persönlichen elektronischen Identität ausweisen können, vorbehalten.
Sie müssen im Besitz des E-Rezepts sein, ansonsten müssen keine weiteren Voraussetzungen erfüllt sein. Der Status kann durch Scannen des QR-Codes z.B. mit einem Smartphone überprüft werden.
In allen am E-Rezept Schweiz teilnehmenden Apotheken: https://e-rezept.ch/apothekenfinder

Von der Arztpraxis bis in die Apotheke bleiben die vollständigen Rezeptdaten dort, wo sie hingehören – im QR-Code auf dem Rezept selbst und damit unter Kontrolle des Patienten. Nur für die Funktionalität unbedingt notwendige Daten speichert HIN in einem sicheren Rechenzentrum in der Schweiz. Diese Daten lassen aber keinen Rückschluss auf den Patienten zu. Die elektronische Rezept-Signatur macht das Rezept fälschungssicher und gewährleistet die Datenintegrität.
In der Arztpraxis
Voraussetzungen: Ärzte und Ärztinnen benötigen eine zugelassene EPDG-zertifizierte elektronische Identität (persönlich) mit dem Attribut Ärztin/Arzt.
Ablauf:
Der Patient kann das Rezept entweder ausdrucken, auf seinem Smartphone speichern oder es an eine teilnehmende Apotheke weiterleiten – und das alles unter voller Kontrolle über seine Daten. Er kann das E-Rezept schweizweit einlösen, wo und wann er möchte.
In der Apotheke
Voraussetzungen: Sie benötigen eine elektronische Identität (persönlich oder unpersönlich) mit dem Attribut Apothekerin/Apotheker bzw. Apotheke.
Ablauf: